Reisedokument für Palästinenser aus dem Libanon (Document de Voyage)
▪ Sie können die Neuausstellung oder Verlängerung eines Document de Voyage auf dem Postweg erledigen. Das entsprechende Antragsformular sowie ein Merkblatt über die für die Antragstellung nötigen Unterlagen finden Sie am Ende dieser Seite.
Damit sich die Bearbeitung Ihres Antrages nicht wegen eventuell fehlender Unterlagen oder unvollständiger Angaben unnötig verzögert, lesen Sie bitte zunächst alle Informationen und Hinweise zum Antragsverfahren vollständig durch.
▪ Die Abgabe des Daumenabdrucks muss persönlich in der Konsularabteilung der Libanesischen Missionen in Berlin oder Frankfurt oder vor einem Notar erfolgen (und ist n i c h t mehr bei einer deutschen Behörde möglich).
Die dazu notwendige Kennkarte können Sie von der Botschaft per Post anfordern. Schicken Sie dazu bitte einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag zusammen mit einer Kopie des alten Passes (nur die Seite mit der Namensangabe).
Hinweis: Kennkarte selbst und Antragsformular werden von der Botschaft kostenlos ausgegeben.
Das Genehmigungsverfahren bei den zuständigen Behörden im Libanon dauert ca. 2 Monate. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Antragstellung und planen Sie eine Bearbeitungszeit von mindestens 3 Monaten ein.
Reisedokument für Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit (Laissez-Passer)
▪ Sie können die Neuausstellung oder Verlängerung eines Laissez-Passer für Ungeklärte (à l'étude) auf dem Postweg erledigen. Das entsprechende Antragsformular sowie ein Merkblatt über die für die Antragstellung nötigen Unterlagen finden Sie am Ende dieser Seite.
Damit sich die Bearbeitung Ihres Antrages nicht wegen eventuell fehlender Unterlagen oder unvollständiger Angaben unnötig verzögert, lesen Sie bitte zunächst alle Informationen und Hinweise zum Antragsverfahren vollständig durch.
▪ Die Abgabe des Daumenabdrucks muss persönlich in der Konsularabteilung der Libanesischen Missionen in Berlin oder Frankfurt oder vor einem Notar erfolgen (und ist n i c h t mehr bei einer deutschen Behörde möglich).
Die dazu notwendige Kennkarte können Sie von der Botschaft per Post anfordern. Schicken Sie dazu bitte einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag zusammen mit einer Kopie des alten Passes (nur die Seite mit der Namensangabe).
Hinweis: Kennkarte selbst und Antragsformular werden von der Botschaft kostenlos ausgegeben.
Das Genehmigungsverfahren bei den zuständigen Behörden im Libanon dauert ca. 2 Monate. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Antragstellung und planen Sie eine Bearbeitungszeit von mindestens 3 Monaten ein.
Reisedokument für Palästinenser aus dem Libanon (Document de Voyage)
Entsprechend dem Schreiben des libanesischen Außenministeriums Nr. 51/6/2017 vom 10. Januar 2017 stellt die Botschaft des Libanon keine handschriftlich erstellten Reisedokumente (Document de Voyage) für Palästinenser aus dem Libanon mehr aus. Auch eine Verlängerung des vorhandenen Reisedokumentes ist entsprechend dem Schreiben der Libanesischen Sicherheitsbehörde Nr. 186045 vom 16.11.2018 fortan NICHT mehr möglich.
Hinweis: Das Ausstellungsverfahren dauert ca. 3 Monate. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Antragstellung und planen Sie eine entsprechende Bearbeitungszeit ein. Antragsteller, die schneller ein neues Reisedokument benötigen, können ihren Antrag per DHL Express schicken.
Nötige Unterlagen zur Neuausstellung eines DDV
Express-Antrag per DHL
Zur Erleichterung und Beschleunigung der Ausstellung von Libanesischen Reisepässen hat die libanesische Sicherheitsbehörde zugestimmt, dem Dienstleister DHL Express den Expressversand von Passanträgen bzw. Pässen zu übertragen. Zu diesem Zweck hat DHL eine entsprechende Website unter fasttracklb.dhl.com eingerichtet. Dieser Service ist optional für Antragsteller, die dies wünschen. Die Versandgebühren sind vom Antragsteller selbst zu übernehmen.
Beim Zugriff auf die Website dieses Dienstleisters muss der Antragsteller:
1) seine persönlichen Daten eingeben; bei Familien für jeden Angehörigen gesondert.
2) die Versandkosten per Kreditkarte bezahlen.
3) alle Nachweise ausdrucken:
a) Versandlabel für den Versand der Antragsunterlagen von der Libanesischen Botschaft in Berlin an das libanesische Außenministerium in Beirut (OUTBOUND).
b) Rücksendelabel für den Versand des Passes vom libanesischen Außenministerium in Beirut an die Libanesische Botschaft in Berlin (RETURN).
c) Liste mit dem Namen der/ des Antragsteller/s (Passport Applicant List).
d) Zahlungsnachweis (Transaction Receipt).
4) die oben genannten Nachweise zusammen mit den erforderlichen Passantragsunterlagen zur libanesischen Botschaft in Deutschland schicken bzw. dort persönlich abgeben.
Einreisevisum
▪ Für eine problemlose Einreise in den Libanon erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise über die für Sie geltenden Einreisebestimmungen.
▪ Deutsche Staatsbürger (sowie Staatsangehörige einiger anderer Staaten) haben die Möglichkeit, ein Visum direkt bei der Einreise in den Libanon zu erhalten, ohne vorherige Beantragung über die Botschaft. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: Erteilung des Visums am Flughafen.
WICHTIG: Das Antragsverfahren für Staatsangehörige, die für die Erteilung des Visums die vorherige Genehmigung der Libanesischen Sicherheitsbehörde benötigen (gilt NICHT für deutsche Staatsbürger), beträgt etwa 6-8 Wochen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Vorbereitung Ihrer Reise und stellen Sie mindestens 3 Monate vor der geplanten Reise einen entsprechenden Visumantrag.
Erteilung des Visums:
▪ Wichtige Informationen des libanesischen Gesundheitsministeriums
POLIOMYELITIS-Impfung
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat im Mai 2014 angesichts der internationalen Ausbreitung der Poliomyelitis eine „Gesundheitliche Notlage mit internationaler Tragweite“ erklärt.
Als Polio-infizierte Länder gelten laut WHO aktuell Syrien, Irak, Pakistan, Afghanistan, Nigeria, Kamerun, Äquatorial Guinea, Äthiopien und Somalia.
Um einen möglichen Import von Polio-Wildviren aus diesen Ländern zu verhindern, verlangen die zuständigen libanesischen Behörden bis auf Weiteres als Voraussetzung zur Erteilung eines Visums und für die Einreise in den Libanon von Reisenden, die aus den o.g. Ländern stammen oder sich dort aufgehalten haben, einen Nachweis über die Polio-Impfung, die nicht länger als 12 Monate vor Antritt der Reise in den Libanon erfolgt sein muss.
Bitte beachten Sie, dass ein Visum für die Einreise in den Libanon nicht auf Pässen erteilt wird, in denen sich Eintragungen von israelischen Behörden befinden.
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Seit Januar 2014 akzeptiert die Botschaft des Libanon für die Entrichtung der Konsular- und Portogebühren - sowohl am Schalter als auch auf dem Postweg - keine Bargeldzahlungen mehr, sondern nur noch Zahlungen, die per Überweisung oder Einzahlung auf das Konto der Botschaft eingehen. Wichtige Hinweise dazu
► RÜCKERSTATTUNG DER KONSULARGEBÜHREN
Bitte geben Sie bei jedem Kontakt mit der Botschaft per Email auch Ihre Rufnummer an, damit ein Mitarbeiter Sie bei eventuellen Rückfragen direkt kontaktieren kann.
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LIBANON ENTDECKEN

Hauptstadt: Beirut
Landesvorwahl: +961
Währung: Libanesisches Pfund (L.L.)